Ein neuer Job kann einen Wohnortwechsel nötig machen. Die Agentur für Arbeit – häufig noch Arbeitsamt genannt – kann unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Kosten aus dem Vermittlungsbudget fördern. Das ist etwas anderes als eine Umzugskostenübernahme durch das Jobcenter.
Ansprechpartner und Anlass klären
Sprechen Sie vor dem Umzug mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Erläutern Sie, welcher Arbeitsplatz ansteht, wann Sie beginnen und warum ein Umzug erforderlich ist. Halten Sie Arbeitsvertrag oder Einstellungszusage und die voraussichtlichen Kosten bereit.
Ob eine Förderung möglich ist, hängt unter anderem von Ihrem Status und dem Zusammenhang mit der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ab. Nicht jeder beruflich motivierte Wohnortwechsel erfüllt die Voraussetzungen.
Antrag stellen, bevor Kosten entstehen
Fragen Sie ausdrücklich nach Förderung aus dem Vermittlungsbudget und stellen Sie den Antrag, bevor Sie kostenpflichtige Leistungen beauftragen. Eine nachträgliche Erstattung bereits entstandener Kosten dürfen Sie nicht voraussetzen.
Lassen Sie prüfen, ob die Kosten notwendig und angemessen sind und ob etwa der Arbeitgeber Leistungen übernimmt. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf einen bestimmten Umzugspauschalbetrag. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.
Ein nachvollziehbares Angebot einreichen
Geben Sie alte und neue Adresse, den geplanten Termin, die Möbelliste und benötigte Leistungen an. Lassen Sie Transport, Helfer und eventuell erforderliche Montage getrennt nachvollziehbar aufführen. Stimmen Sie mit der zuständigen Stelle ab, welche Nachweise und Angebote benötigt werden.
Prüfen Sie eine schriftliche Bewilligung sorgfältig: Welche Kosten sind erfasst, welche Obergrenze gilt und welche Nachweise müssen Sie nach dem Umzug vorlegen? Beauftragen Sie nicht mehr als den genehmigten Umfang, ohne dies erneut abzuklären.
Ihre Checkliste
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Allgemeine Orientierung, Stand: Oktober 2026. Rechtliche Voraussetzungen und örtliche Verfahren können sich ändern. Verbindliche Auskunft erteilt die zuständige Stelle.



